Kanzleizugang barrierefrei
Sie brauchen nicht immer einen Anwalt, aber ob Sie einen brauchen, das können wir Ihnen ganz konkret sagen.
Jedenfalls ist es gut, einen zu kennen.
Wir rechnen unsere Mandate grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Es handelt sich hierbei um eine vom Gesetzgeber festgelegte Honorarordnung, ähnlich wie bei Architekten, Notaren oder Steuerberatern.
In aller Regel bemessen sich die Gebühren nach einem "Gegenstandswert", also dem Wert dessen, um was es insgesamt geht. Aus diesem lässt sich z.B. die Geschäftsgebühr oder Verfahrensgebühr ableiten. Eine gute Orientierung gibt etwa der Gebührenrechner des Deutschen Anwaltvereins.
Welche Kosten aber konkret auf Sie zukommen, lässt sich erst im Beratungsgespräch genauer sagen - und auch, ob ein Anderer dafür aufkommen muss.
Die Aufnahme eines Falles und Entscheidung darüber, ob das angetragene Mandat vom Rechtsanwalt angenommen wird, ist kostenfrei. Wir klären auch gerne vorab, ob Ihre Rechtsschutzversicherung für die entstehenden Kosten aufkommt.
In bestimmten Fällen können wir, um kostendeckend zu arbeiten, nur gegen ein vorab vereinbartes Honorar für Sie tätig werden. Die Konditionen hierfür stimmen wir dann jedoch mit Ihnen ab.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erlaubt inzwischen in ganz eng umgrenzten und begründeten Ausnahmefällen die Vereinbarung eines "Erfolgshonorars". Wir vereinbaren solche grundsätzlich nicht.
Möglicherweise kommt für Ihr Anliegen ein Dritter auf.
Wenn Sie sich aus finanziellen Gründen einen Anwalt nicht leisten können, kommt unter Umständen die Landeskasse für unsere Auslagen auf:
Wenn Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sind, wird Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein "Pflichtverteidiger" beigeordnet. Wir übernehmen Pflichtverteidigungen.
In vielen Fällen, in denen es um Versicherungsschäden geht, muss die Haftpflichtversicherung für Ihre Rechtsanwaltskosten aufkommen.
Wir akzeptieren Banküberweisung und bei kleineren Rechnungssummen ausnahmsweise auch Barzahlung gegen Beleg.
Weitere Zahlungsweisen können individuell vereinbart werden.
Verkehrsunfälle im EU-Ausland und der Schweiz können von uns abgewickelt werden.
Bestimmte zivilrechtliche Fälle mit Auslandsbezug können von uns ohne weiteres bearbeitet werden. Dies gilt beispielsweise, wenn es sich zwar um einen inländischen Gerichtsstand handelt, sich aber lediglich der Anspruchsgegner im Ausland befindet.
Die Vollstreckung inländischer Zahlungstitel im Ausland kann ebenfalls über uns abgewickelt werden.
Sofern wir ein Mandat nicht bearbeiten können, stellen wir gerne für Sie den Kontakt zu einem deutschsprachigen Auslandskollegen her und betreuen das Mandat als Ansprechpartner für Sie.
Wir empfehlen Ihnen den optimalen Weg.
Häufig kommt es auf praktische Fragen der wirtschaftlichen Schadensabwicklung an. Oder darauf, vermeidbare Konsequenzen aus einem Verkehrsunfall zu vermeiden.
Bei Verkehrsunfällen lohnt es sich so gut wie immer, einen Anwalt zu konsultieren.
Auf dem Gebiet der Verkehrsunfallbearbeitung haben wir eine ausgewiesene Expertise. Wir beraten Sie gerne ab Minute 1 nach dem Crash.
Handeln. Ihnen bleibt wenig Zeit!
Durch den Widerspruch bzw. Einspruch muss das Rechtsmittel gewahrt werden.
Wir beraten und vertreten Sie im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten-Verfahren in allen Rechtsgebieten.
Ja.
Wir bieten für gewerbliche Kunden auch die Forderungsabwicklung ab dem Moment der Inverzugsetzung an. Auf Wunsch führen wir auch Bonitätsprüfungen und Meldeabfragen durch, um die Durchsetzbarkeit abzuschätzen.
Den haben wir.
Rechtsanwalt Heinz Neuhaus ist als Fachanwalt des Arbeitsrechts ausgewiesener Experte auf diesem Gebiet. Mit über 35-jähriger Berufserfahrung hilft er Ihnen sicher weiter!
Ja.
Denn aus kleinen Ärgernissen entstehen manchmal Zerwürfnisse, die nur schwer wieder zusammenzufügen sind. Aber an einem mitunter jahrelangen Rechtsstreit finden meistens weder der Anwalt, noch die Streitparteien Gefallen.
Deshalb bieten wir in solchen Situationen auch gerne den "runden Tisch" an.
Jetzt können wir möglicherweise weiterhelfen.
Das öffentliche Recht ist vielfältig.
Wir sind unter anderem tätig im
Wir nehmen Untervollmachten für Kolleginnen und Kollegen sowie Versicherungen wahr an folgenden Gerichten:
Die Abwicklung der Beauftragung erfolgt gerne vollständig digital, einschließlich der Bereitstellung der Handakte. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Montag - Freitag
9.00 - 13.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Sprechstunden - auch außerhalb der Bürozeiten - nach Vereinbarung.
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Römermauer 10m
Parkhaus Neuerburger Straße 200m