FAQ

Fragen? Antworten!

  • Brauche ich einen Anwalt?

    Sie brauchen nicht immer einen Anwalt, aber ob Sie einen brauchen, das können wir Ihnen ganz konkret sagen.


    Jedenfalls ist es gut, einen zu kennen.

  • Welche Kosten entstehen beim Anwalt?

    Wir rechnen unsere Mandate grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Es handelt sich hierbei um eine vom Gesetzgeber festgelegte Honorarordnung, ähnlich wie bei Architekten, Notaren oder Steuerberatern.


    In aller Regel bemessen sich die Gebühren nach einem "Gegenstandswert", also dem Wert dessen, um was es insgesamt geht. Aus diesem lässt sich z.B. die Geschäftsgebühr oder Verfahrensgebühr ableiten. Eine gute Orientierung gibt etwa der Gebührenrechner des Deutschen Anwaltvereins.


    Welche Kosten aber konkret auf Sie zukommen, lässt sich erst im Beratungsgespräch genauer sagen - und auch, ob ein Anderer dafür aufkommen muss.

  • Ab wann kostet eine Beratung etwas?

    Die Aufnahme eines Falles und Entscheidung darüber, ob das angetragene Mandat vom Rechtsanwalt angenommen wird, ist kostenfrei. Wir klären auch gerne vorab, ob Ihre Rechtsschutzversicherung für die entstehenden Kosten aufkommt.

  • Gibt es auch Honorarvereinbarungen?

    In bestimmten Fällen können wir, um kostendeckend zu arbeiten, nur gegen ein vorab vereinbartes Honorar für Sie tätig werden. Die Konditionen hierfür stimmen wir dann jedoch mit Ihnen ab.


    Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erlaubt inzwischen in ganz eng umgrenzten und begründeten Ausnahmefällen die Vereinbarung eines "Erfolgshonorars". Wir vereinbaren solche grundsätzlich nicht.

  • Ich kann mir keinen Anwalt leisten.

    Möglicherweise kommt für Ihr Anliegen ein Dritter auf.


    Wenn Sie sich aus finanziellen Gründen einen Anwalt nicht leisten können, kommt unter Umständen die Landeskasse für unsere Auslagen auf:

    • Wenn Sie eine Beratung möchten, können Sie sich bei Ihrem Amtsgericht einen "Beratungshilfeschein" ausstellen lassen.
    • Wenn Sie ein Gerichtsverfahren durchführen müssen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf "Prozesskostenhilfe". Aber Vorsicht: Diese kommt zwar für die eigenen und die Gerichtskosten auf, nicht aber für die der Gegenseite!

    Wenn Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sind, wird Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein "Pflichtverteidiger" beigeordnet. Wir übernehmen Pflichtverteidigungen.


    In vielen Fällen, in denen es um Versicherungsschäden geht, muss die Haftpflichtversicherung für Ihre Rechtsanwaltskosten aufkommen.

  • Welche Zahlungsmethoden akzeptieren Sie?

    Wir akzeptieren Banküberweisung und bei kleineren Rechnungssummen ausnahmsweise auch Barzahlung gegen Beleg.

    Weitere Zahlungsweisen können individuell vereinbart werden.

  • Betreuen Sie auch Auslandsfälle?

    Verkehrsunfälle im EU-Ausland und der Schweiz können von uns abgewickelt werden.


    Bestimmte zivilrechtliche Fälle mit Auslandsbezug können von uns ohne weiteres bearbeitet werden. Dies gilt beispielsweise, wenn es sich zwar um einen inländischen Gerichtsstand handelt, sich aber lediglich der Anspruchsgegner  im Ausland befindet. 


    Die Vollstreckung inländischer Zahlungstitel im Ausland kann ebenfalls über uns abgewickelt werden.


    Sofern wir ein Mandat nicht bearbeiten können, stellen wir gerne für Sie den Kontakt zu einem deutschsprachigen Auslandskollegen her und betreuen das Mandat als Ansprechpartner für Sie.


    Wir empfehlen Ihnen den optimalen Weg.

  • Ich hatte einen Verkehrsunfall. Und jetzt?

    Häufig kommt es auf praktische Fragen der wirtschaftlichen Schadensabwicklung an. Oder darauf, vermeidbare Konsequenzen aus einem Verkehrsunfall zu vermeiden.


    Bei Verkehrsunfällen lohnt es sich so gut wie  immer, einen Anwalt zu konsultieren.


    Auf dem Gebiet der Verkehrsunfallbearbeitung haben wir eine ausgewiesene Expertise. Wir beraten Sie gerne ab Minute 1 nach dem Crash.

  • Ich bekam einen Bußgeldbescheid. Und jetzt?

    Handeln. Ihnen bleibt wenig Zeit!

    Durch den Widerspruch bzw. Einspruch muss das Rechtsmittel gewahrt werden.


    Wir beraten und vertreten Sie im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten-Verfahren in allen Rechtsgebieten.

  • Wir sind ein Unternehmen und möchten unser Inkasso auslagern. Macht Ihr das?

    Ja.

    Wir bieten für gewerbliche Kunden auch die Forderungsabwicklung ab dem Moment der Inverzugsetzung an. Auf Wunsch führen wir auch Bonitätsprüfungen und Meldeabfragen durch, um die Durchsetzbarkeit abzuschätzen.

  • Ich brauche einen Arbeitsrechtler.

    Den haben wir.


    Rechtsanwalt Heinz Neuhaus ist als Fachanwalt des Arbeitsrechts ausgewiesener Experte auf diesem Gebiet. Mit über 35-jähriger Berufserfahrung hilft er Ihnen sicher weiter!

  • Führen Sie auch Schlichtungsgespräche durch?

    Ja.


    Denn aus kleinen Ärgernissen entstehen manchmal Zerwürfnisse, die nur schwer wieder zusammenzufügen sind. Aber an einem mitunter jahrelangen Rechtsstreit finden meistens weder der Anwalt, noch die Streitparteien Gefallen.


    Deshalb bieten wir in solchen Situationen auch gerne den "runden Tisch" an.

  • Es geht um Verwaltung. Und jetzt?

    Jetzt können wir möglicherweise weiterhelfen.


    Das öffentliche Recht ist vielfältig. 

    Wir sind unter anderem tätig im

    • öffentlichen Baurecht
    • Verkehrs- und Fahrerlaubnisrecht
    • Ausländerrecht
    • Tier- und Umweltrecht
    • Sozialrecht
    • Gewerberecht
    • Polizeirecht
    • Waffen- und Jagdrecht
  • Stichwort: Unterbevollmächtigung

    Wir nehmen Untervollmachten für Kolleginnen und Kollegen sowie Versicherungen wahr an folgenden Gerichten:

    • Amts- und Landgericht Trier
    • Arbeits- und Sozialgericht Trier
    • Amtsgericht Bitburg
    • Amtsgericht Prüm
    • Amtsgericht Wittlich

    Die Abwicklung der Beauftragung erfolgt gerne vollständig digital, einschließlich der Bereitstellung der Handakte. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

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